Eine Schule für alle....

Inklusion im Bildungswesen ist zwar seit der Ratifizierung der UN-Konvention verbindliche Pflichtaufgabe für alle Verantwortlichen in der Bundesrepublik - aber das bedeutet offensichtlich noch lange nicht, dass sich wirklich etwas tut...

Die öffentliche Diskussion muss dringend vorangebracht werden und Aktionspläne zur Umsetzung der Inklusion im Bildungswesen müssen her...

Dabei soll dieser Blog einen Beitrag leisten...

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Mittwoch, 9. Februar 2011

Inklusion und Konfusion - Was auf Hessens Schulen zukommt.... ein lesenswerter Beitrag von Johannes Batton

Die hessische Landesregierung feiert ihren Entwurf zu einem neuen Schulgesetz, welches am 01.08.2010 in Kraft treten soll, als "eine Reform mit Augenmaß, die den Schulen die Möglichkeit gibt, sich angemessen weiterzuentwickeln, aber bewusst auf grundlegende Veränderungen der Schullandschaft und Reformhektik verzichtet.“ (Presseerklärung des HKM vom 21.01.2011)

Bei genauerer Betrachtung stellt sich jedoch schnell der Eindruck ein, dass nahezu alle Chancen auf poisitive Veränderungen im hessischen Schulwesen vertan wurden, vor allem, wenn man das Gesetz an den Vorgaben der UN-Konvention für die Rechte Behinderter misst, zu deren Umsetzung Bundes- und Landesregierungen seit der Ratifizierung im Jahre zwingend verpflichtet sind.

Die UN-Konvention verpflichtet zur "Schaffung eines inklusiven Bildungssystems".

Daraus wird in der Sprache der Landesregierung etwas ganz anderes, nämlich die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Hessen. In der Presseerklärung heißt es nämlich:

"Entsprechend der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen soll die sonderpädagogische Förderung weiterentwickelt werden. Zentrales Ziel dabei ist es, eine bestmögliche individuelle Förderung für alle Kinder zu ermöglichen.
Es bleibt dabei, dass betroffene Schüler weiterhin - zum Zeitpunkt der Erstaufnahme in die Schule als auch zu einem späteren Zeitpunkt - einen Anspruch auf Beschulung in einer Förderschule haben. Die Bedeutung des sehr gut ausgebauten hessischen Förderschulsystems wird nicht in Frage gestellt.
Alle Kinder werden jedoch zunächst an der Regelschule angemeldet und haben grundsätzlichen Anspruch in der allgemeinbildenden Schule unterrichtet zu werden. Das Entscheidungsverfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird in der Hand der Schulleitung in Absprache mit dem Schulamt gebündelt. Hierbei müssen die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen für die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Kultusministerin Henzler sagte: „Der Gesetzentwurf nimmt die Vorgaben der UN-Konvention zur Inklusion auf, behält aber das Wohl und die bestmögliche Förderung des einzelnen Kindes im Blick. So wird etwa das Verfahren zur Feststellung von Art, Umfang und Organisation des sonderpädagogischen Förderbedarfs künftig wesentlich vereinfacht.“ ( Presseerkläung HKM, ebda.)

"Inklusion und Konfusion - Was auf Hessens Schulen zukommt", ein Aufsatz von Johannes Batton deckt einige der wesentlichen Probleme auf. Hier können Sie den Aufsatz lesen, der unter anderem der Fachzeitschrift AUSWEGE – Perspektiven im Erziehungsalltag veröffentlicht wurde.

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