Dank Kollegen Batton bin ich aufmerksam geworden, wie viel sich am Schulgesetzentwurf der Regierungskoalition geändert hat. Sowohl die Passagen über sonderpädagogische Förderung als auch über die Situation von Schülerinnen und Schülern, die auf Wunsch ihrer Eltern mit Förderbedarf an Regelschulen aufgenommen und beschult werden sollen, haben sich enorm verändert und wie ich glaube verschlechtert!
Jetzt taucht zwar im Gesetz sogar der Begriff der "inklusiven Beschulung" auf - und gleichzeitig hat das alles, was da ausgeführt wird, mit echter Inklusion im Schulwesen im Sinne der UN-Konvention zu den Behindertenrechten so gut wie gar nichts mehr zu tun!
Bitte genau hinschaun: Hier ist der Text zur Ansicht und zum Download.
Mit § 51 gehts zu diesem Thema los, ab § 54 kommts dann knüppeldick... Der Kampf um Inklusion im Bildungswesen geht grad erst richtig los. Die Befürworter der Selektion im Schulwesen, der Mehrgliedrigkeit und des Ausgrenzens versuchen den Inklusionsbegriff als Deckmäntelchen für ihre Zwecke zu missbrauchen - und liefern allen, die echte Inklusion fordern eine echte Kampfansage. Das wird noch ein hartes Geschäft und ein mühevoller Weg, bis Inklusion als Menschenrecht und als humanes Prinzip im Schulwesen verstanden und durchgesetzt ist...
Bitte guckt selbst!
Eine Schule für alle....
Inklusion im Bildungswesen ist zwar seit der Ratifizierung der UN-Konvention verbindliche Pflichtaufgabe für alle Verantwortlichen in der Bundesrepublik - aber das bedeutet offensichtlich noch lange nicht, dass sich wirklich etwas tut...
Die öffentliche Diskussion muss dringend vorangebracht werden und Aktionspläne zur Umsetzung der Inklusion im Bildungswesen müssen her...
Dabei soll dieser Blog einen Beitrag leisten...Übrigens: Ich hab jatzt alles so eingestellt, dass es für jede Besucherin und jeden Besucher möglich ist, einen Kommentar zu hinterlassen, bitte probieren...
Übrigens: Die Kommentare müssen nicht anonym sein...
Samstag, 19. Februar 2011
Donnerstag, 17. Februar 2011
Antrag der Grünen in Hessen zum Schulgesetzentwurf 2011
Nun haben nach der Landesregierung und der SPD und der Linken auch die Grünen sich mit detaillierten Vorschlägen zum neuen Schulgesetz positioniert:
Leider ist der Text teilweise schwer lesbar, da er sich als Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf der Landesregierung auf diesen Text bezieht.
Eine Synopse aller Gesetzesentwürfe wäre hilfreich.
Mal sehen, was sich da noch machen läßt.
Wer den Änderungsantrag der Grünen lesen oder herunterladen will: Bitte hier klicken
Leider ist der Text teilweise schwer lesbar, da er sich als Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf der Landesregierung auf diesen Text bezieht.
Eine Synopse aller Gesetzesentwürfe wäre hilfreich.
Mal sehen, was sich da noch machen läßt.
Wer den Änderungsantrag der Grünen lesen oder herunterladen will: Bitte hier klicken
Sonntag, 13. Februar 2011
Bitte auch beachten: Unsere Seite "Materialien"
Unsere Materialien erreichen Sie durch einen Klick im Menue "Seiten" rechts auf dieser Webseite oder HIER...
Inhalt:
Gesetzentwurf zu einem Schulgesetz, in dem der Verpflichtung zur Inklusion für alle Schulen Rechnung getragen wird (Erstellt im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" e. V. (Hessen)
Was bedeutet inklusive Schule? (aus: Hessische Lehrerzeitung, 12/2010)
Untersuchung zur Frage der Ressourcen für gemeinsamen Unterricht und Inklusion am Beispiel Berlin
Artikel zu Heterogenität als Chance für mehr Lernwirksamkeit im Unterricht
Entwicklungsplan des Landes Bremen zur schulischen Förderung vonSchülerinnen und Schülern mit Bedarf an unterstützender Pädagogik und sonderpädagogischer Förderung (Entwicklungsplan Inklusion)
Schulgesetz Bremen Thema Inklusion
Inhalt:
Gesetzentwurf zu einem Schulgesetz, in dem der Verpflichtung zur Inklusion für alle Schulen Rechnung getragen wird (Erstellt im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" e. V. (Hessen)
Was bedeutet inklusive Schule? (aus: Hessische Lehrerzeitung, 12/2010)
Untersuchung zur Frage der Ressourcen für gemeinsamen Unterricht und Inklusion am Beispiel Berlin
Artikel zu Heterogenität als Chance für mehr Lernwirksamkeit im Unterricht
Entwicklungsplan des Landes Bremen zur schulischen Förderung vonSchülerinnen und Schülern mit Bedarf an unterstützender Pädagogik und sonderpädagogischer Förderung (Entwicklungsplan Inklusion)
Schulgesetz Bremen Thema Inklusion
Samstag, 12. Februar 2011
Schlechte Nachrichten! Bundesrat glänzt durch Rückständigkeit bei Behindertenpolitik.
kobinet meldet:
11.02.2011 - 20:02 Berlin (kobinet) Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung eine gute Chance verpasst, den Geist der UN-Behindertenrechtskonvention zu unterstützen.
Entsprechende Anträge aus Rheinland-Pfalz wurden von den unionsgeführten Ländern abgelehnt. Die Länderkammer bewies so ihre Rückständigkeit in der Behindertenpolitik und verstieß explizit gegen die UN-Konvention zu den Rechten Behinderter.
Man lasse sich den unerhörten Wortlaut des Bundesratsbeschlusses auf der Zunge zergehen!
"Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Ziel, Menschen mit Behinderungen in angemessener Weise in das allgemeine Bildungssystem zu integrieren, nur bedeuten kann, dass ihnen hierfür die entsprechenden Möglichkeiten eröffnet werden müssen. Eine Integration in das allgemeine Bildungssystem muss nicht in jedem Fall das Ziel sein und könnte im Einzelfall dem Wohl des Kindes widersprechen."
Heißt im Klartext: Ist uns doch egal, ob die Bundesrepublik die UN-Menschenrechtskonvention zu den Behindertenrechten unterschrieben und ratifiziert hat. Was kümmert uns die Umsetzung von Menschenrechten! Hauptsache unsere Fassade ist sauber!
HIER den ganzen Artikel lesen
11.02.2011 - 20:02 Berlin (kobinet) Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung eine gute Chance verpasst, den Geist der UN-Behindertenrechtskonvention zu unterstützen.
Entsprechende Anträge aus Rheinland-Pfalz wurden von den unionsgeführten Ländern abgelehnt. Die Länderkammer bewies so ihre Rückständigkeit in der Behindertenpolitik und verstieß explizit gegen die UN-Konvention zu den Rechten Behinderter.
Man lasse sich den unerhörten Wortlaut des Bundesratsbeschlusses auf der Zunge zergehen!
"Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Ziel, Menschen mit Behinderungen in angemessener Weise in das allgemeine Bildungssystem zu integrieren, nur bedeuten kann, dass ihnen hierfür die entsprechenden Möglichkeiten eröffnet werden müssen. Eine Integration in das allgemeine Bildungssystem muss nicht in jedem Fall das Ziel sein und könnte im Einzelfall dem Wohl des Kindes widersprechen."
Heißt im Klartext: Ist uns doch egal, ob die Bundesrepublik die UN-Menschenrechtskonvention zu den Behindertenrechten unterschrieben und ratifiziert hat. Was kümmert uns die Umsetzung von Menschenrechten! Hauptsache unsere Fassade ist sauber!
HIER den ganzen Artikel lesen
Donnerstag, 10. Februar 2011
Die Forderung nach Inklusion im Hessischen Schulwesen unterstützen - den "Allendorfer Appell" unterschreiben und weiterverbreiten
Die politische Auseinandersetzung um die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems in Hessen und in Deutschland wird noch lange dauern, es werden noch viele Fragen zu klären und viele kleine und große Hürden zu bewältigen sein.
Ein Schritt in die richtige Richtung ist sicherlich der "Allendorfer Appell", den Kollege Batton initiiert hat.
Den Text finden sie HIER.
Und HIER können Sie die Liste der bisherigen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner und ihre Kommentare einsehen und wenn Sie möchten selbst unterzeichnen.
Bitte prüfen Sie, ob Sie diesen Appel unterstützen können und weiterverbreiten können.
Selbstverständlich wäre eine Diskussion zu diesem Thema sehr willkommen.
Sie sind herzlich eingeladen, die Kommentar-Funktion hier in diesem Sinne zu nutzen.
Ein Schritt in die richtige Richtung ist sicherlich der "Allendorfer Appell", den Kollege Batton initiiert hat.
Den Text finden sie HIER.
Und HIER können Sie die Liste der bisherigen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner und ihre Kommentare einsehen und wenn Sie möchten selbst unterzeichnen.
Bitte prüfen Sie, ob Sie diesen Appel unterstützen können und weiterverbreiten können.
Selbstverständlich wäre eine Diskussion zu diesem Thema sehr willkommen.
Sie sind herzlich eingeladen, die Kommentar-Funktion hier in diesem Sinne zu nutzen.
Mittwoch, 9. Februar 2011
Nachlese zu "Inklusion und Konfusion"
Schlimmer geht immer! Die aktuell gültige Fassung des Gesetzesentwurfs zum neuen Schulgesetz in Hessen enthält einige veränderte Formulierungen - die noch deutlicher erkennen lassen, wie wenig ernst es den politisch Verantwortlichen mit der Umsetzung der Inklusion im Schulwesen meinen. Johannes Batton hat darum eine "Nachlese zum Artikel Inklusion und Konfusion" verfasst. Hier lesen...
Inklusion und Konfusion - Was auf Hessens Schulen zukommt.... ein lesenswerter Beitrag von Johannes Batton
Die hessische Landesregierung feiert ihren Entwurf zu einem neuen Schulgesetz, welches am 01.08.2010 in Kraft treten soll, als "eine Reform mit Augenmaß, die den Schulen die Möglichkeit gibt, sich angemessen weiterzuentwickeln, aber bewusst auf grundlegende Veränderungen der Schullandschaft und Reformhektik verzichtet.“ (Presseerklärung des HKM vom 21.01.2011)
Bei genauerer Betrachtung stellt sich jedoch schnell der Eindruck ein, dass nahezu alle Chancen auf poisitive Veränderungen im hessischen Schulwesen vertan wurden, vor allem, wenn man das Gesetz an den Vorgaben der UN-Konvention für die Rechte Behinderter misst, zu deren Umsetzung Bundes- und Landesregierungen seit der Ratifizierung im Jahre zwingend verpflichtet sind.
Die UN-Konvention verpflichtet zur "Schaffung eines inklusiven Bildungssystems".
Daraus wird in der Sprache der Landesregierung etwas ganz anderes, nämlich die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Hessen. In der Presseerklärung heißt es nämlich:
"Entsprechend der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen soll die sonderpädagogische Förderung weiterentwickelt werden. Zentrales Ziel dabei ist es, eine bestmögliche individuelle Förderung für alle Kinder zu ermöglichen.
Es bleibt dabei, dass betroffene Schüler weiterhin - zum Zeitpunkt der Erstaufnahme in die Schule als auch zu einem späteren Zeitpunkt - einen Anspruch auf Beschulung in einer Förderschule haben. Die Bedeutung des sehr gut ausgebauten hessischen Förderschulsystems wird nicht in Frage gestellt.
Alle Kinder werden jedoch zunächst an der Regelschule angemeldet und haben grundsätzlichen Anspruch in der allgemeinbildenden Schule unterrichtet zu werden. Das Entscheidungsverfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird in der Hand der Schulleitung in Absprache mit dem Schulamt gebündelt. Hierbei müssen die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen für die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Kultusministerin Henzler sagte: „Der Gesetzentwurf nimmt die Vorgaben der UN-Konvention zur Inklusion auf, behält aber das Wohl und die bestmögliche Förderung des einzelnen Kindes im Blick. So wird etwa das Verfahren zur Feststellung von Art, Umfang und Organisation des sonderpädagogischen Förderbedarfs künftig wesentlich vereinfacht.“ ( Presseerkläung HKM, ebda.)
"Inklusion und Konfusion - Was auf Hessens Schulen zukommt", ein Aufsatz von Johannes Batton deckt einige der wesentlichen Probleme auf. Hier können Sie den Aufsatz lesen, der unter anderem der Fachzeitschrift AUSWEGE – Perspektiven im Erziehungsalltag veröffentlicht wurde.
Bei genauerer Betrachtung stellt sich jedoch schnell der Eindruck ein, dass nahezu alle Chancen auf poisitive Veränderungen im hessischen Schulwesen vertan wurden, vor allem, wenn man das Gesetz an den Vorgaben der UN-Konvention für die Rechte Behinderter misst, zu deren Umsetzung Bundes- und Landesregierungen seit der Ratifizierung im Jahre zwingend verpflichtet sind.
Die UN-Konvention verpflichtet zur "Schaffung eines inklusiven Bildungssystems".
Daraus wird in der Sprache der Landesregierung etwas ganz anderes, nämlich die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Hessen. In der Presseerklärung heißt es nämlich:
"Entsprechend der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen soll die sonderpädagogische Förderung weiterentwickelt werden. Zentrales Ziel dabei ist es, eine bestmögliche individuelle Förderung für alle Kinder zu ermöglichen.
Es bleibt dabei, dass betroffene Schüler weiterhin - zum Zeitpunkt der Erstaufnahme in die Schule als auch zu einem späteren Zeitpunkt - einen Anspruch auf Beschulung in einer Förderschule haben. Die Bedeutung des sehr gut ausgebauten hessischen Förderschulsystems wird nicht in Frage gestellt.
Alle Kinder werden jedoch zunächst an der Regelschule angemeldet und haben grundsätzlichen Anspruch in der allgemeinbildenden Schule unterrichtet zu werden. Das Entscheidungsverfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird in der Hand der Schulleitung in Absprache mit dem Schulamt gebündelt. Hierbei müssen die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen für die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Kultusministerin Henzler sagte: „Der Gesetzentwurf nimmt die Vorgaben der UN-Konvention zur Inklusion auf, behält aber das Wohl und die bestmögliche Förderung des einzelnen Kindes im Blick. So wird etwa das Verfahren zur Feststellung von Art, Umfang und Organisation des sonderpädagogischen Förderbedarfs künftig wesentlich vereinfacht.“ ( Presseerkläung HKM, ebda.)
"Inklusion und Konfusion - Was auf Hessens Schulen zukommt", ein Aufsatz von Johannes Batton deckt einige der wesentlichen Probleme auf. Hier können Sie den Aufsatz lesen, der unter anderem der Fachzeitschrift AUSWEGE – Perspektiven im Erziehungsalltag veröffentlicht wurde.
Sonntag, 6. Februar 2011
Integriert die Gymnasiasten - Ein schöner Gedanke. längst überfällig....
Hier ist der Beitrag, noch viel zu wenig gelesen...
Für Menschenrecht auf gemeinsames Lernen
Integriert die Gymnasiasten!
KOMMENTAR VON BRIGITTE SCHUMANN
Samstag, 5. Februar 2011
Inklusion in der Schule immer wieder zum Thema machen... Ein Versuch ist es wert...
Inklusion im Bildungswesen ist zwar seit der Ratifizierung der UN-Konvention verbindliche Pflichtaufgabe für alle Verantwortlichen in der Bundesrepublik - aber das bedeutet offensichtlich noch lange nicht, dass sich wirklich etwas tut...
Die öffentliche Diskussion muss dringend vorangebracht werden und Aktionspläne zur Umsetzung der Inklusion im Bildungswesen müssen her...
Dabei soll dieser Blog einen Beitrag leisten...
Abonnieren
Posts (Atom)