... und hier ein weiterer Grundsatzartikel.
Eine Schule für alle
Neue Wege zur Inklusion
Von Wibke Bergemann und Isabel Fannrich
Eine Schule für alle....
Inklusion im Bildungswesen ist zwar seit der Ratifizierung der UN-Konvention verbindliche Pflichtaufgabe für alle Verantwortlichen in der Bundesrepublik - aber das bedeutet offensichtlich noch lange nicht, dass sich wirklich etwas tut...
Die öffentliche Diskussion muss dringend vorangebracht werden und Aktionspläne zur Umsetzung der Inklusion im Bildungswesen müssen her...
Dabei soll dieser Blog einen Beitrag leisten...Übrigens: Ich hab jatzt alles so eingestellt, dass es für jede Besucherin und jeden Besucher möglich ist, einen Kommentar zu hinterlassen, bitte probieren...
Übrigens: Die Kommentare müssen nicht anonym sein...
Sonntag, 13. März 2011
Stellungnahme des AK Gem zum Senatsplan: „Gesamtkonzept ‚Inklusive Schule’. Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Professor Preuß-Lausitz hat auf Anfrage ausdrücklich gestattet, dass wir aktuelle Stellungnahmen zur Umsetzung von Inklusion in der Schule. an denen er beteiligt war, in diesem Blog bekannt machen.
Hier also die Stellungnahme des AK Gem zum Senatsplan: „Gesamtkonzept ‚Inklusive Schule’. Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“: Zustimmung und Kritik vom 01.03.2011, wie sie auf der Seite des "AK Gem" (Arbeitskreis Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehindeter Kinder und Jugendlicher) zu finden ist.
A K Gem unterstützt im Land Berlin seit 1991 die integrative Erziehung, Unterrichtung und Ausbildung von Kindern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen. Er kooperiert mit Personen und Institutionen gleicher Absichten Berlin sowie in anderen Bundesländern und auf europäischer Ebene.
Hier also die Stellungnahme des AK Gem zum Senatsplan: „Gesamtkonzept ‚Inklusive Schule’. Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“: Zustimmung und Kritik vom 01.03.2011, wie sie auf der Seite des "AK Gem" (Arbeitskreis Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehindeter Kinder und Jugendlicher) zu finden ist.
A K Gem unterstützt im Land Berlin seit 1991 die integrative Erziehung, Unterrichtung und Ausbildung von Kindern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen. Er kooperiert mit Personen und Institutionen gleicher Absichten Berlin sowie in anderen Bundesländern und auf europäischer Ebene.
Mittwoch, 2. März 2011
Kommentar zum Post "Hessens Kultusministerin stellt klar, was sie unter Inklusion versteht."
Ich dachte immer, dass der Sinn von Menschenrechten gerade der sei, dass eben jedes Individuum über diese Rechte verfügt, einerlei, ob gerade eine Koalition regiert, die das nicht für umsetzbar hält.
Die Äußerungen der hessischen Ministerin sind eine Unverschämtheit. Auch ihre Pläne zur Umsetzung sind einfach nur schräg.
Dabei hat es ihr der von der LAG Gemeinsam leben-Gemeinsam lernen in Auftrag gegebene Gesetzentwurf doch so leicht gemacht:
Sie müsste ihn nur einfach gegen den CDU/FDP-Entwurf austauschen. Hier der Link für Sie, Frau Henzler: http://www.gemeinsamleben-hessen.de/
Aber am wichtigsten scheint ihr zu sein, dass erstmal eine ministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet wird.
Die Äußerungen der hessischen Ministerin sind eine Unverschämtheit. Auch ihre Pläne zur Umsetzung sind einfach nur schräg.
Dabei hat es ihr der von der LAG Gemeinsam leben-Gemeinsam lernen in Auftrag gegebene Gesetzentwurf doch so leicht gemacht:
Sie müsste ihn nur einfach gegen den CDU/FDP-Entwurf austauschen. Hier der Link für Sie, Frau Henzler: http://www.gemeinsamleben-hessen.de/
Aber am wichtigsten scheint ihr zu sein, dass erstmal eine ministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet wird.
Dienstag, 1. März 2011
Hessens Kultusministerin stellt klar, was sie unter Inklusion und zeitgemäßer Schulpolitik versteht...
01.03.2011: In einem Interview mit der FAZ stellt die Ministerin klar, was vom neuen Schulgesetz zu erwarten ist und wie es mit der hessischen Schulpolitik weitergeht, wenn es nach ihr geht.
Fazit: Inklusion als Menschenrecht - nein danke!
Es wird gemauert, was das Zeug hält:
"Die UN-Konvention ermöglicht kein individuelles Recht."
Und es wird angekündigt, wie die Verantwortung für Umsetzung eines Menschenrechts zum Problem der betroffenen Eltern und Lehrkräfte gemacht wird. Sollen die sich um die knappen oder fehlenden Ressourcen schlagen:
"Bisher war das alles sehr umständlich, jetzt regeln wir das direkter: Wenn Eltern ihr Kind auf einer Förderschule wollen, dann wird dem Wunsch nachgekommen. Wenn Eltern sich für eine allgemeinbildende Schule entscheiden, wird das Kind dort angemeldet. Dann stellt der Schulleiter fest, ob das Kind Förderbedarf hat, und dann muss der Schulleiter entscheiden, ob er es an seiner Schule aufnehmen kann. Wenn er meint, das geht nicht, muss er den Förderausschuss einberufen. In dem sitzen Vertreter des Beratungs- und Förderzentrums, der Schulleiter, ein Lehrer der allgemeinbildenden Schule und ein Förderschullehrer sowie ein Vertreter des Schulträgers.
Dann werden die Eltern überstimmt …
…dann muss entschieden werden: Kann man das Kind am besten an der Schule beschulen, an der es angemeldet worden ist, oder gibt es vielleicht eine andere allgemeinbildende Schule, die bessere Voraussetzungen bietet. Nur wenn man keine allgemeinbildende Schule findet, die das behinderte Kind aufnehmen kann, fällt der Schulleiter, beziehungsweise das Staatliche Schulamt die Entscheidung für die Förderschule."
UND WER WÄSCHT SEINE HÄNDE IN UNSCHULD UND IST DIE VERANTWORTUNG LOS?
Erstmals wird auch explizit die Schuldenbremse als Keule gegen Schulentwicklung und Inklusion ins Feld geführt...
Frage: "Wenn es Eltern gibt, die ihr behindertes Kind an einer Regelschule unterrichten lassen wollen, hat das Land dann nicht die Pflicht, die Voraussetzungen zu schaffen?"
Antwort der Ministerin:
"Noch einmal: Es gibt keinen einklagbaren Rechtsanspruch im Individualfall.
Die Schule wird sich in Richtung Inklusion entwickeln, da hilft uns die Demographie vermutlich auch ein wenig, aber das kann man nicht von heute auf morgen erreichen. Und man muss auch im Blick behalten, dass Hessen vermutlich Ende März eine Schuldenbremse in der Verfassung beschließen wird."
Stellt das Menschenrecht auf Inklusion für die Ministerin eine Herausforderung dar? Wohl nicht so wirklich:
Frage: "Welche Bedeutung hat dann die UN-Konvention? Stellt sie eine bloße Empfehlung dar, ohne bindende Wirkung?"
Antwort der Ministerin:
"Natürlich sind Konsequenzen daraus zu ziehen. Jedes Land wird berichten müssen, wie viel es getan hat.
In Hessen haben wir mittlerweile bereits in jedem Staatlichen Schulamt einen Beauftragten für Inklusion, wir haben auch einen Projektbeirat für Inklusion gegründet, wir haben eine mit Mitarbeitern des Sozial- und des Kultusministeriums besetzte Arbeitsgruppe eingerichtet, wir werden Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer anbieten. Wir machen uns auf diesen Weg, aber man muss kleine Schritte gehen und immer das Wohl des einzelnen Kindes sehen. Wir dürfen nichts überstürzen."
Bitte beachten! Hier wird über die Umsetzung eines Menschenrechts geredet!
Wenn wir Geld hätten, würden wir ja mehr tun...
Wir haben einen Beauftragten für Inklusion bei jedem Staatlichen Schulamt benannt...
Wir haben auf Ministeriumsebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet...
Wir werden Fortbildungen anbieten...
Man muss kleine Schritte gehen...
Wir dürfen nichts überstürzen...
Zum Wohle derjenigen, denen das Menschenrecht zusteht, dürfen wir nichts überstürzen...
Es ist kaum zu fassen!
Hier das ganze Interview nachlesen...
PS: Wer weist Frau Ministerin darauf hin, dass es auch Schulleiterinnen gibt, Frauen (!), die Schulen leiten...
Mit der Gleichberechtigung der Frauen war das übrigens auch so eine Sache, ein Menschenrecht, dessen Umsetzung Jahrzehnte gebraucht hat...
Fazit: Inklusion als Menschenrecht - nein danke!
Es wird gemauert, was das Zeug hält:
"Die UN-Konvention ermöglicht kein individuelles Recht."
Und es wird angekündigt, wie die Verantwortung für Umsetzung eines Menschenrechts zum Problem der betroffenen Eltern und Lehrkräfte gemacht wird. Sollen die sich um die knappen oder fehlenden Ressourcen schlagen:
"Bisher war das alles sehr umständlich, jetzt regeln wir das direkter: Wenn Eltern ihr Kind auf einer Förderschule wollen, dann wird dem Wunsch nachgekommen. Wenn Eltern sich für eine allgemeinbildende Schule entscheiden, wird das Kind dort angemeldet. Dann stellt der Schulleiter fest, ob das Kind Förderbedarf hat, und dann muss der Schulleiter entscheiden, ob er es an seiner Schule aufnehmen kann. Wenn er meint, das geht nicht, muss er den Förderausschuss einberufen. In dem sitzen Vertreter des Beratungs- und Förderzentrums, der Schulleiter, ein Lehrer der allgemeinbildenden Schule und ein Förderschullehrer sowie ein Vertreter des Schulträgers.
Dann werden die Eltern überstimmt …
…dann muss entschieden werden: Kann man das Kind am besten an der Schule beschulen, an der es angemeldet worden ist, oder gibt es vielleicht eine andere allgemeinbildende Schule, die bessere Voraussetzungen bietet. Nur wenn man keine allgemeinbildende Schule findet, die das behinderte Kind aufnehmen kann, fällt der Schulleiter, beziehungsweise das Staatliche Schulamt die Entscheidung für die Förderschule."
UND WER WÄSCHT SEINE HÄNDE IN UNSCHULD UND IST DIE VERANTWORTUNG LOS?
Erstmals wird auch explizit die Schuldenbremse als Keule gegen Schulentwicklung und Inklusion ins Feld geführt...
Frage: "Wenn es Eltern gibt, die ihr behindertes Kind an einer Regelschule unterrichten lassen wollen, hat das Land dann nicht die Pflicht, die Voraussetzungen zu schaffen?"
Antwort der Ministerin:
"Noch einmal: Es gibt keinen einklagbaren Rechtsanspruch im Individualfall.
Die Schule wird sich in Richtung Inklusion entwickeln, da hilft uns die Demographie vermutlich auch ein wenig, aber das kann man nicht von heute auf morgen erreichen. Und man muss auch im Blick behalten, dass Hessen vermutlich Ende März eine Schuldenbremse in der Verfassung beschließen wird."
Stellt das Menschenrecht auf Inklusion für die Ministerin eine Herausforderung dar? Wohl nicht so wirklich:
Frage: "Welche Bedeutung hat dann die UN-Konvention? Stellt sie eine bloße Empfehlung dar, ohne bindende Wirkung?"
Antwort der Ministerin:
"Natürlich sind Konsequenzen daraus zu ziehen. Jedes Land wird berichten müssen, wie viel es getan hat.
In Hessen haben wir mittlerweile bereits in jedem Staatlichen Schulamt einen Beauftragten für Inklusion, wir haben auch einen Projektbeirat für Inklusion gegründet, wir haben eine mit Mitarbeitern des Sozial- und des Kultusministeriums besetzte Arbeitsgruppe eingerichtet, wir werden Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer anbieten. Wir machen uns auf diesen Weg, aber man muss kleine Schritte gehen und immer das Wohl des einzelnen Kindes sehen. Wir dürfen nichts überstürzen."
Bitte beachten! Hier wird über die Umsetzung eines Menschenrechts geredet!
Wenn wir Geld hätten, würden wir ja mehr tun...
Wir haben einen Beauftragten für Inklusion bei jedem Staatlichen Schulamt benannt...
Wir haben auf Ministeriumsebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet...
Wir werden Fortbildungen anbieten...
Man muss kleine Schritte gehen...
Wir dürfen nichts überstürzen...
Zum Wohle derjenigen, denen das Menschenrecht zusteht, dürfen wir nichts überstürzen...
Es ist kaum zu fassen!
Hier das ganze Interview nachlesen...
PS: Wer weist Frau Ministerin darauf hin, dass es auch Schulleiterinnen gibt, Frauen (!), die Schulen leiten...
Mit der Gleichberechtigung der Frauen war das übrigens auch so eine Sache, ein Menschenrecht, dessen Umsetzung Jahrzehnte gebraucht hat...
Der Landesschülerrat fordert die Schaffung eines inklusiven Schulsystems und legt den Zukunftsplan "Das schülergerechte Schulsystem" vor.
Die Landesschülervertretung hat dem gegliederten Schulwesen eine entschiedene Absage erteilt und den Zukunftsplan "Das schülergerechte Schulsystem" vorgestellt.
In diesem Zukunftsplan haben die Schülerinnen und Schüler ihre Ansichten zur Inklusion erarbeitet. Ziel es Papiers ist es, einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel zu erzielen. Im Schülergerechten Schulsystem wird kein Kind aufgrund einer Behinderung, einer Nationalität, eines Geschlechts oder einer Schichtenzugehörigkeit diskriminiert. Viel mehr lernen die Kinder gemeinsam, aber mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen, um eine bestmögliche individuelle Förderung zu erreichen.
Download hier
In diesem Zukunftsplan haben die Schülerinnen und Schüler ihre Ansichten zur Inklusion erarbeitet. Ziel es Papiers ist es, einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel zu erzielen. Im Schülergerechten Schulsystem wird kein Kind aufgrund einer Behinderung, einer Nationalität, eines Geschlechts oder einer Schichtenzugehörigkeit diskriminiert. Viel mehr lernen die Kinder gemeinsam, aber mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen, um eine bestmögliche individuelle Förderung zu erreichen.
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